Archivierung
Archivierung kann im weiteren Sinne als Speicherung von Daten und Informationen für einen bestimmten Zeitraum definiert werden.
Generell kann man den Begriff in drei Konzepte einteilen:
Die elektronische Archivierung ist die datenbankgeschützte, unveränderbare, sichere, langfristige und gleichzeitig reproduzierbare Aufbewahrung von Daten. Die Langzeitarchivierung bezeichnet die Aufbewahrung von Daten über Zeiträume von mehr als 10 Jahren. Bei der revisionssicheren Archivierung müssen geschäftsrelevante Daten vor nachträglicher Änderung und Manipulation geschützt werden. Die Richtlinien hierzu sind z. B. in der GoBD oder DSGVO festgelegt.
Elementar bei der Archivierung ist der Schutz der Daten während der kompletten Aufbewahrungsdauer vor unerwünschten Ereignissen, welche die Integrität und Verfügbarkeit der Daten gefährden können. Die Ausgestaltung dieses Schutzes vor unbefugtem Zugriff, Änderung, Löschung, Manipulation oder Datenverlust hängt stark von der jeweiligen Branche und den regulatorischen Anforderungen ab (Gesetze, interne Richtlinien, Compliance Grundsätze).
Bei der revisionssicheren Archivierung handelt es sich nicht nur um die reine Aufbewahrung oder Sicherung (Backup) von Daten. Hier müssen Unternehmen eine komplexe Reihe von Anforderungen erfüllen, welche von Regulierungsbehörden, vom Gesetzgeber oder von den Unternehmen selbst definiert werden. Diese Form der Aufbewahrung ist entscheidend, um bei Prüfungen oder Audits nachweisen zu können, dass die geforderten Regularien eingehalten werden.